Zukunftsforum II.II.2
NEU22: Raus aus dem Gewimmel: Wie kommen wir zu einer leistungsfähigen und harmonisierten IT-Infrastruktur für die Verwaltungen Deutschlands?
Das berühmte „Wimmelbild“ des Normenkontrollrates zeigt, wie viele Akteure sich an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) beteiligen – auf verschiedenste Art und Weise. Neben den eigentlichen Entscheidern in Bund und Ländern und dem gemeinsamen IT-Planungsrat, partizipieren zahlreiche Akteure und Stakeholder: Institutionen, Unternehmen, Verbände, Gremien, AGs und politisch-administrative Thinktanks.
Soll die Digitalisierung der Verwaltung insgesamt vorankommen, braucht es moderne, nutzerfreundliche Services. Dafür kommt es nun darauf an, dass nicht nur die Akteure in Bund, Ländern und Kommunen miteinander sprechen, sondern alle Behörden müssen untereinander in Daten sprechen können. Die Lösung liegt in einer leistungsfähigen Standardfabrik mit stringenten Entscheidungsprozessen, einem klaren Regelwerk und vollständiger Transparenz über Beteiligte und Verfahren, die einen effizienten und immer stärker ebenenübergreifenden Betrieb moderner Infrastrukturen ermöglicht.
Bundesweit stehen hierfür bereits zahlreiche öffentliche IT-Dienstleister und private Hersteller von Spezial-Software bereit. Auch die aktuellen Herausforderungen wie Big Data, Cloud Computing und das Prinzip „Einer-für-Alle“ (EfA) erfordern mehr denn je künftig Kooperation und Zusammenarbeit. Der Ausbau einer gemeinsamen Verwaltungsdatensprache XÖV+ in einer Standardfabrik kann auf die bisherigen Kooperationen und die Expertise aller Beteiligten aufsetzen, sie aber in Bezug auf Geschwindigkeit, Leistungsfähigkeit, Entwicklungsoffenheit und Transparenz in eine neue Dimension heben.
Wie schaffen es die Akteure aber in einer Bundesrepublik mit 16 Ländern und Kommunen in Selbstverwaltung operativ zusammenzuarbeiten? Welche Infrastruktur ist in welcher Qualität schon vorhanden? Wo braucht es Unterstützung privater Unternehmen und Dienstleister? Klare Verantwortlichkeiten und Entscheidungen sind dabei das eine. Die Verständigung auf gemeinsame Werte (Datensouveränität) und Ziele (Wirtschaftskraft, Bürgernutzen) das andere. Die stringente und zügige Umsetzung von Entscheidungen ein Drittes.