Best-Practice-Dialog I. A5
NEU22: Neues Denken beginnt beim Gesetz – Digitale Transformation über die föderalen Ebenen
Während die Umsetzung des OZG im Fokus der Aufmerksamkeit steht, werden parallel dazu jedes Jahr neue Gesetze verabschiedet, deren Realisierung digitale Konzepte erfordert. Kann schon beim Schreiben eines Gesetzentwurfs die digitale Umsetzung mitgedacht werden? Was braucht es, um bereits im Gesetzgebungsverfahren digitale Lösungen richtig anzulegen? Die meisten Bundesgesetze werden in der Zuständigkeit der Länder schließlich auf örtlicher Ebene umgesetzt. Wie lässt sich eine einheitliche digitale Lösung auch außerhalb des OZG in der föderalen Umsetzung gestalten? Wie können die Länder hierbei an einheitlichen Lösungen arbeiten, ohne ihre Eigenständigkeit aufzugeben? Und ist das Vergaberecht dabei Ermöglicher oder Spaßbremse? Wir beantworten diese Fragen anhand des Best-Practice-Beispiels des Sozialen Entschädigungsrechts mit Vertreter:innen aller föderalen Ebenen. Dabei betonen wir auch die Frage nach der Übertragbarkeit auf andere Rechtsbereiche.