Best-Practice-Dialog I. A8
NEU22: Der Marktplatz für EfA-Leistungen – Teil I: Nachnutzung einfach und standardisiert
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Verwaltungen, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Zentral ist hierbei das Motto "Einer für Alle" – oder kurz: "EfA". Jedes Bundesland soll Leistungen so digitalisieren, dass auch Verwaltungen in anderen Bundesländern sie nachnutzen können.
Jedoch mangelt es bisher an Überblick über betriebsbereite SaaS-EfA-Leistungen und an rechtssicheren und einfachen Beschaffungswegen, vor allem für Kommunen. Hier setzt der neue „Marktplatz für EfA-Leistungen“ an, den govdigital im Auftrag des IT-Planungsrates entwickelt. Ein zentrales Portal wird den bundesweiten Austausch digitaler Leistungen ermöglichen und zur Umsetzung des OZG beitragen.
Im Sommer 2022 sollen Leistungsangebote von Bereitstellern über eine strukturierte Abfrage in den Marktplatz erfasst werden und der govdigital sowie FITKO als Anstoß für die Nachnutzung angeboten werden können.
Dieser Best-Practice-Dialog gibt einen Einblick in das (vergabe-)rechtliche Nachnutzungsmodell des Marktplatzes. Es zeigt, wie digitale Verwaltungsleistungen über die föderalen Ebenen hinweg über FITKO und govdigital bestellt werden können. Das Format soll auch dem direkten Austausch dienen – Fragen sind willkommen und können bereits im Vorfeld gerichtet werden an: marktplatz@govdigital.de.
Im Teil II, im Best-Practice-Dialog am 21. Juni von 12.00 bis 12.45 Uhr, werden die während der Pilotphase bereits angebotenen EfA-Leistungen vorgestellt. Ziel ist es zu zeigen, wie Verwaltungen EfA-Leistungen bestellen und Bundesländer und öffentliche IT-Dienstleister EfA-Leistungen in den Marktplatz einstellen können.