Zukunftswerkstatt III.II.5
NEU22: Nach dem Ende der Förderung: Entwicklung von Geschäfts- und Betriebsmodellen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie der Privatwirtschaft (AT)
Bis Ende des Jahres 2022 hat der Bund die Finanzierung von Einer-für-Alle-Leistungen (EfA) zugesagt. Die digitale Zukunft ab dem Jahr 2023 erfordert Überlegungen, wie langfristig die digitale Infrastruktur finanziert, betrieben und leistungsfähig ausgestaltet wird. Elementare Grundfragen sind bisher nicht nur unbeantwortet, sondern noch nicht einmal gestellt:
Gibt es künftig für jede Leistung danach nur eine Einheits-online-Umsetzung?
Können die Entwicklungskosten, die der Bund schon finanziert hat, dauerhaft von dem EfA-Umsetzer zusätzlich mit Lizenzkosten belegt werden? Wie erfolgen Weiterentwicklungen und wer bezahlt sie?
Muss jede Kommune über jeden einzelnen online-Dienst entscheiden und Verträge abschließen?
Gibt es Wettbewerb zwischen IT-Dienstleistern und wie kann der Vorteil der EfA-Umsetzer ausgeglichen werden?
Bietet Open-Source einen Lösungsansatz dafür, dass die schon bezahlte Entwicklung allen IT-Dienstleistern gleichermaßen zur Verfügung steht und damit die Nachnutzung vereinfacht und vorangetrieben wird?
Kann über Open-Source auch ein integriertes und umfassendes Online-Angebot durch jeden der vorhandenen IT-Dienstleister ermöglicht werden?