Best-Practice-Dialog II. E7
NEU22: EfA-Leistungen einfach umsetzen – auf dem Weg zu einer flächendeckenden Nachnutzung erprobter Online-Services für Bürgerinnen und Bürger
Wie kommen die Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) im Rahmen des Prinzips „Einer-für-Alle/Viele“ (EfA) bundesweit in die Fläche? Nach dem EfA-Prinzip sind doppelte oder gar mehrfache Entwicklungen einzelner OZG-Services zu vermeiden. Insbesondere Kommunen und Länder müssen daher in die Lage versetzt werden, die Leistungen übergreifend abzurufen und etwa über eine gemeinsame Plattform einfach untereinander austauschen zu können. Dafür braucht es nicht nur gemeinsame Standards und offene Schnittstellen, sondern auch eine Entität, die den Austausch ermöglicht. Es gilt, sowohl föderale Grenzen zu überwinden, als auch ein rechtsicheres, effizientes und für die Verwaltungen vor Ort händelbares System zu schaffen.
Die öffentlichen IT-Dienstleister haben mit der govdigital eG bereits eine ebenenübergreifende Genossenschaft ins Leben gerufen, die mittlerweile 20 Mitglieder aus Kommunen, Bund und Ländern umfasst – eine praktikable Plattform für den OZG-Leistungsaustausch?